Bereitstellungszinsen & Bereitstellungsprovision

Was Bauherren über Bereitstellungszinsen wissen sollten

Wer eine Immobilie erwirbt, stellt in den seltensten Fällen mit dem Beginn der Hypothekenzahlung die Aufwendungen für die Miete der alten Wohnung ein. Häufig kommt es im ersten oder den beiden ersten Monaten noch zu einer Doppelbelastung. Wer ein Haus baut, muss aufpassen, dass er eine dreifache Belastung durch eineBereitstellungsprovision vermeidet.

 

Auch nicht ausgezahlte Darlehenstranchen kosten Geld

Bereitstellungszinsen hier sollten Bauherren genau hinschauen

Normalerweise geht Darlehensnehmer davon aus, dass sie nur für das in Anspruch genommene Darlehen Zinsen bezahlen müssen. Bei der Finanzierung eines Neubaus kommt jedoch noch ein weiterer Faktor hinzu, der Bereitstellungszins.

Neubauvorhaben werden nicht in einer Summe gezahlt, sondern entsprechend der Makler-Bauträgerverordnung nach gesetzlich vorgeschriebenen Fertigstellungen der einzelnen Bauabschnitte. Demgegenüber wird das Darlehen allerdings mit Genehmigung von der Bank zur Verfügung gestellt, und kann dann entsprechend dem Stand der Fertigstellung Stück für Stück ausgezahlt werden. Da die Gelder für die Bank somit gebunden sind, können sie einerseits nicht anderweitig eingesetzt werden, andererseits kann die Bank aber auch nicht den vollen Zins verlangen (s. Zinsvergleich). Folglich zahlt der Bauherr eine Art Bauzins.

Die Kreditinstitute unterscheiden sich darin, ab wann dieser Zins berechnet wird. Während einige Geldhäuser bereits ab dem 30. Tag diesen zusätzlichen Zinssatz verlangen, gibt es auch Institute, die erst ab dem 180. Tag den zusätzlichen Betrag für die Baufinanzierung verlangen. Auch in Bezug auf die Höhe kann keine einheitliche Aussage getroffen werden. Sie beträgt jedoch in der Regel 0,25 Prozent pro Monat.

 

Was passiert, wenn ein Darlehensteil gar nicht benötigt wird?

Ein Bauvorhaben kann durchaus ein Jahr oder länger dauern. Normalerweise sind die Finanzierungen schon schlüssig gerechnet, es kann sich aber durchaus herausstellen, dass ein Teil des Darlehens hinfällig wird. In diesem Fall kann auf die Berechnung weiterer Bereitstellungszinsen verzichtet werden, mit Einverständnis der Bank wird das Darlehen herabgesetzt. Ärgerlicherweise fällt in diesem Moment jedoch eine Nichtabnahmeentschädigung an. Künftige Bauherren, die auf der Suche nach dem für sie individuell günstigsten Darlehen sind, sollten also auch dem Gesichtspunkt der Bauzeit- oder Bauzinsen, entsprechende Aufmerksamkeit zollen. Neben der Miete und den Zinsen für bereits ausgezahlte Tranchen fallen eben auch diese Kosten an. Für einen nicht ausgezahlten Darlehensteil von 100.000 Euro sind dies zusätzliche 250 Euro monatlich – eine Summe, die Bauherren schon wehtun kann.

 

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