Gut gemeint, schlecht umgesetzt: Das ist die EU Zinsrichtlinie
Die EU-Zinsrichtlinie, der Versuch, eine einheitliche Vorgehensweise bei der Besteuerung von Zinserträgen aus im Ausland geparkter Kapitalvermögen, wird durch Ausnahmeregelungen, Verweigerungshaltungen von Mitgliedsstaaten und weiterhin bestehenden Schlupflöchern geprägt. Der Ankauf der sogenannten Steuer-CDs aus der Schweiz sollte durch eine einheitliche Vorgehensweise überflüssig gemacht werden, eine Besteuerung direkt an der Quelle im jeweiligen Ausland den Geldtransfer unattraktiv gestalten. Weiterlesen